Aktuelle Informationen
Auf dieser Seite werden Sie über Neuerungen informiert.
Das ELENA-Verfahren
ELENA ist ausgesetzt
Nach dem AUS für ELENA muss nicht weiter gemeldet werden
Das AUS für ELENA am 18.07.2011 kam für uns überraschend.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss man die Entscheidung begrüßen.
Der volkswirtschaftliche Schaden ist aber immens. Auf der anderen Seite
ist die Begründung, die qualifizierte elektronische Signatur sei nicht weit
genug verbreitet, um das System in Betrieb zu setzen, sehr fragwürdig.
Denn diese Erkenntnis hätte man auch schon vor zwei Jahren haben
können, bevor ELENA verpflichtend eingeführt wurde. Für unsere Kunden,
Business Partner und für Sage Software hat ELENA bereits einen erheblichen
wirtschaftlichen Schaden verursacht.
Auf Rückfrage haben wir erfahren, dass die ELENA-Daten bis zum in Kraft
treten eines neuen Gesetzes nicht mehr gemeldet werden müssen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitet einen
Gesetzentwurf zur Aufhebung der Meldeverpflichtung vor. Er soll nach der
Sommerpause im Parlament beraten und verabschiedet werden.
Bis dahin – so die offizielle Verlautbarung – müssen Arbeitgeber per sofort
keine Meldungen mehr abgeben.
Wird das angekündigte Gesetz jedoch nicht verabschiedet müssen
die fehlenden Monate nachgemeldet werden.
Broschüren vom BMFI
Das Bundesfinanzministerium bietet hier eine Reihe von Broschüren an.
Broschüren / Bestellservice BMFI
SEPA – Was ist das eigentlich?
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums finden Sie Informationen
und natürlich können Sie uns anrufen und wir erläutern Ihnen
wie Sie das SEPA Verfahren im Zahlungsverkehr ihrer Software umsetzen:
SEPA beim BMFI



